Neue Grundsteuer ab 2025 in Baden-Württemberg: Was bedeutet das in Rastatt?

Eine umfassende Reform der Grundsteuer steht bevor: Das Landesgrundsteuergesetz, verabschiedet im November 2020, soll ab dem 1. Januar 2025 die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer in Baden-Württemberg bilden.

Bei der Ermittlung der Grundsteuer für betriebliche und private Grundstücke sind damit künftig drei Faktoren relevant: der Grundsteuerwert (Grundstücksfläche mal Bodenrichtwert), die sogenannte Steuermesszahl und der kommunale Hebesatz. Der kommunale Hebesatz muss vom Gemeinderat verabschiedet werden. In Rastatt wird nach der Kommunalwahl der neue Gemeinderat über dessen Höhe entscheiden.

Hintergrund der Reform

Auf Grundbesitz wird in Deutschland eine Grundsteuer erhoben. Beispielsweise auf unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Die aktuelle Grundsteuer basiert auf Einheitswerten, die seit 1964 unverändert geblieben sind. Da sich die Wertverhältnisse seitdem stark verändert haben, erklärte das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Verwendung dieser veralteten Einheitswerte als verfassungswidrig. Infolgedessen wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die Grundsteuer neu zu regeln. Abweichend vom weitgehend angewendeten neuen Bundesmodell hat Baden-Württemberg im November 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen.

Die gesetzliche Neuregelung

Für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft gilt die sogenannte Grundsteuer A, für betriebliche und private Grundstücke die Grundsteuer B. Bei der Grundsteuer B ergibt sich die Bewertung für die Grundsteuer bei privatem Eigentum ausschließlich aus dem Bodenwert. Dafür werden zwei Faktoren herangezogen: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Den Bodenrichtwert können Eigentümer über diese Website ermitteln lassen: www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw. Beide Werte werden miteinander multipliziert und ergeben den sogenannten Grundsteuerwert. Das Bewertungsergebnis wird durch das Finanzamt mit einer Steuermesszahl multipliziert. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte bebaute Grundstücke wird die Steuermesszahl um einen Abschlag von 30 Prozent gemindert. Der daraus resultierende Wert ist der Grundsteuermessbetrag. In einem dritten und letzten Schritt wird dann dieser Wert mit dem Hebesatz der Kommune, also der Stadt Rastatt multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich die konkrete Grundsteuer.

Wie wird der Hebesatz berechnet?

Wie hoch der Hebesatz in Rastatt ausfällt, wird vom Gemeinderat bestimmt. Die Kommunen streben bei der Grundsteuerreform sogenannte Aufkommensneutralität an, das heißt, die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer soll insgesamt gesehen gleich bleiben. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke in Rastatt sein, die derzeit vom Finanzamt berechnet werden. Anhand der Gesamtsumme wird dann ermittelt, wie hoch der Hebesatz sein muss, um das bisherige Aufkommensniveau wieder zu erreichen. Denn mit den Einnahmen aus der Grundsteuer finanziert die Stadtverwaltung kommunale Aufgabe wie öffentliche Infrastruktur oder Kitas.

Wie wirkt sich die Grundsteuerreform konkret aus?

Es ist derzeit noch nicht möglich, Aussagen darüber zu treffen, wie sich die Grundsteuer ab 2025 für einzelne Grundstücke entwickeln wird. Entscheidend dafür sind die neuen Grundsteuermessbeträge und der künftige Hebesatz, der vom Gemeinderat verabschiedet werden muss. Anschließend erstellt und versendet die Kommune die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuerpflichtigen. Die neue Grundsteuer in Baden-Württemberg ist dann umgesetzt.

Die städtische Kämmerei rechnet damit, dass es zu Verschiebungen kommen wird, da die bisherige Verteilung der Grundsteuerlast als verfassungswidrig erachtet wurde. Das heißt, es wird Grundstücke geben, für die ab dem Jahr 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu bezahlen ist, gleichermaßen wird es aber auch Grundstücke geben, die künftig günstiger im Steueraufkommen sind.

(Erstellt am 06. Mai 2024)